Suela und Eduvan sollen bleiben – Mitschüler_innen aus Riesa setzen sich ein!

Bereits im Juli meldeten sich die Mitschüler_innen von Suela und Eduvan zu Wort.

Sie malten Schilder und nahmen Videobotschaften auf. Darin machten sie deutlich, wie wichtig ihnen ihre, zu der Zeit sich vor der drohenden Abschiebung versteckenden, MitschülerInnen und FreundInnen sind. Sie forderten, dass sie in den Klassenverbund zurückkehren können.

Suelas Klasse

Video von Suelas Klasse
Video von Eduvans Klasse

Bleiberecht für alle!

„Mazedonien ist ein Pulverfass“

So beschrieb der kroatische Politikprofessor Vlatko Cvrtila die Lage im so genannten „sicheren Herkunftsland“ Mazedonien im Jahr 2015 (1). Zum einen wird das Land derzeit durch einen massiven Vertrauensverlust in das politische System und die politische Klasse destabilisiert. Zum anderen schwelt weiterhin der Konflikt zwischen MazedonierInnen und der albanischen Minderheit, die etwa ein Viertel der Bevölkerung ausmacht.

Korruption, Folter und Wahlbetrug sind aktuelle Vorwürfe der Demonstrierenden an die Regierung. Seit April diesen Jahres gehen die Menschen wöchentlich auf die Straße, um zu Erzwingen, dass die Regierung gegen Geheimdienstmitarbeiter und Angestellte der Regierung ermittelt, die mehr als 20.000 BürgerInnen abgehört und bespitzelt hatte. Zudem wurde bekannt, dass die letzten Parlamentswahlen massiv manipuliert worden seien (2). Deshalb besuchte erst kürzlich, Anfang Juni 2016, ein Sonderbeauftragter des deutschen Außenministeriums Skopje, um für das Glätten der Wogen zu werben und Präsident Ivanov zum Einlenken zu bewegen (3).

„Korruption und autoritäres Gebaren der Regierung haben den einstigen Reformeifer verdrängt. Heute erinnert die Lage unheilvoll an das Jahr 2001, als nur das energische Eingreifen der Vereinigten Staaten, der EU und schließlich der Nato verhinderte, dass aus den Kämpfen zwischen albanischen Freischärlern und staatlichen Sicherheitstruppen der slawisch-mazedonischen Bevölkerungsmehrheit ein ausgewachsener Bürgerkrieg wurde. „„Mazedonien ist ein Pulverfass““ weiterlesen

„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.“

So will es die UN-Menschenrechtscharta seit 1948. Doch Papier ist bekanntlich geduldig und so gibt es derzeit geschätzt etwa 10 Millionen Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Sami Bekir und seine Geschwister gehören dazu. Staatenlosigkeit ist oftmals ein Resultat der Auflösung eines Staates, hier der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Begründung neuer kleiner Nationalstaaten bedeutete vor allem für Angehörige der Romaminderheit ein Problem, denn an dem brutalen Bürgerkrieg der ethnischen Gruppen um Staatsterritorien haben sie sich nicht beteiligt. Der Vorsitzende des Roma National Congress (RNC) Rudko Kawczynski verdeutlichte bereits 1996: „Von Rückkehr zu sprechen ist dummes Zeug, Roma können nicht nach Jugoslawien zurückkehren, weil es Jugoslawien nicht mehr gibt. Sie waren Roma in Jugoslawien, eine Nationalität in dem Vielvölkerstaat. Wie wir alle wissen, hat in die­sem selbstzerfleischenden Bürgerkrieg jede ethnische Gruppe mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln um ein Stückchen Land gekämpft und versucht, sich so weit wie möglich von den anderen abzugrenzen. Jetzt davon zu sprechen: Roma gehören in die Nachfolge­staaten, ist paradox.“(1) Ihre Häuser und Geschäfte wurden in diesen Bürgerkriegen angezündet, ihr Hab und Gut wurde gestohlen und viele flohen in den 1990er Jahren unter anderem in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Menschen mussten damals um ihr Leben fürchten und sind nach den Staatsgründungen natürlich aufgrund des Rassismus und im Speziellen dem Antiromaismus von den neuen Verwaltungsbehörden weggeschickt worden. De facto wurden sie staatenlos und sind das seit nunmehr fast 20 Jahren.

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Wenn der weiße Bus kommt – Hintergründe einer Abschiebung in Sachsen

Der „weiße Bus“ ist ein Personentransportmittel der Polizei. Er holt Menschen ab, die abgeschoben werden sollen. In der Nacht des 25. Mai 2016 stand der Bus vor Sami Bekirs und Asbjie Kamberoviks Haus. Allerdings sollten nicht alle mitfahren. Nur Eldin, Elwin und Kimet, die drei jüngsten Kinder, und Asbjie. Die Fluglinie hatte sich geweigert eine „so große Familie“ mit zu nehmen. Seitens der Behörden war der Fall also klar. Sami und Asbije mussten getrennt werden. Und klar war auch, dass sie die kranke Frau und die drei kleinen Kinder zu erst schicken würden. Denn Sami Bekir lässt seine Frau und die kleinen Kinder nicht allein.

Diese Familientrennung ist nicht die einzige in Sachsen. In einem anderen Fall wurde eine Mutter ausschließlich wegen der sogenannten Dublin-Regelung nach Polen abgeschoben. Eines ihrer Kinder blieb hier, da es sich zu diesem Zeitpunkt in der Schule befand. In einer kleinen Anfrage zum Ablauf des Vollzuges der Abschiebung antwortet die Sächsische Landesregierung: „Mit Bescheid vom 29. März 2016 beauftragte die Zentrale Ausländerbehörde den Polizeivollzugsdienst, die Abschiebu ist diese nicht die einzigeng der Familie zu vollziehen.  Dabei bestand grundsätzlich das Ziel, die Abschiebung der Familie … geschlossen zu vollziehen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte die Abschiebung auch unter Trennung der Familie erfolgen“ (Drs.-Nr. 6/5205).

Allein in diesem Jahr (Stand Juni 2016) wurden bereits zehn Familien auf diese Weise getrennt und es zeigt sich, dass die Sächsische Landesregierung eine spezielle Vorstellung von Familienzusammenführung hat, nach dem Motto: „schiebe einen Teil der Familie ab – der Rest geht dann von ganz allein“.

Solikonzert für die gute Sache

Am Samstag, den 17. September findet im Café Taktlos in Glauchau ein Solikonzert für Familie Bekir statt.

Auftreten werden dort
Escape Artists
NoCH NiCHTS
Paata & Yousef
Rana Esculenta
bird berlin

Ab 16Uhr gibts Kaffee, Kuchen, Kinderbespaßung und gemütliches Beisammen-sein ,eh es dann ins Konzert übergeht. Kommt vorbei und bringt eure Freunde mit!

Wichtiger Teilerfolg: Familie Bekir hat eine Duldung bis über ihren Antrag auf Bleiberecht entschieden ist!

Wir haben einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Die Landesdirektion Sachsen hat diese Woche zugesichert, Familie Bekir nicht abzuschieben, bis über ihren Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland entschieden ist. Damit können sich Sami Bekir und seine sich noch hier befindenden Kinder wieder frei auf der Straße bewegen, ohne die permanente Angst, gefunden und abgeschoben zu werden.

In ihre alte Wohnung können sie trotzdem nicht zurück, sondern sie sind einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen und eine eine Duldung ist auch alles andere als ein sicherer Aufenthaltsstatus, aber immerhin können die Kinder wieder in die Schule gehen und ein mehr oder weniger normales Leben führen.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass über die Anträge auf Bleiberecht möglichst bald positiv entschieden wird und Azbije Kamberovik mit den restlichen Kindern endlich aus Mazedonien zurückkehren kann.

Der Rechtsanwalt, die Unterstützung in Mazedonien und hier – kosten natürlich weiterhing Geld. Wir sind dafür dringend auf Spenden angewiesen und freuen uns über jeden Beitrag:

Spendenkonto:
Kosmotique e.V.,
IBAN: DE83 4306 0967 1130 3605 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank e.G.

Stichwort: Familie Bekir

Kinder dürfen oft bleiben, können aber in „Einzelfällen“ in Abschiebehaft kommen

Was passiert in Sachsen mit asylsuchenden Kindern und Jugendlichen, die schon mehrere Jahre hier leben, in die Schule gegangen sind, fließend deutsch sprechen und ihr angebliches Herkunftsland noch nie gesehen haben? Juliane Nagel* hat gestern die Antwort auf ihre Frage an Innenminister Markus Ulbig bekommen, wie die Situation von geflüchteten Kindern seit der Neubestimmung des Bleiberechts umgesetzt wird.

Sie hatte u.a. nach der Anzahl positiv und negativ beschiedener Anträge auf Aufenthalt „Kinder dürfen oft bleiben, können aber in „Einzelfällen“ in Abschiebehaft kommen“ weiterlesen