„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.“

So will es die UN-Menschenrechtscharta seit 1948. Doch Papier ist bekanntlich geduldig und so gibt es derzeit geschätzt etwa 10 Millionen Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Sami Bekir und seine Geschwister gehören dazu. Staatenlosigkeit ist oftmals ein Resultat der Auflösung eines Staates, hier der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Begründung neuer kleiner Nationalstaaten bedeutete vor allem für Angehörige der Romaminderheit ein Problem, denn an dem brutalen Bürgerkrieg der ethnischen Gruppen um Staatsterritorien haben sie sich nicht beteiligt. Der Vorsitzende des Roma National Congress (RNC) Rudko Kawczynski verdeutlichte bereits 1996: „Von Rückkehr zu sprechen ist dummes Zeug, Roma können nicht nach Jugoslawien zurückkehren, weil es Jugoslawien nicht mehr gibt. Sie waren Roma in Jugoslawien, eine Nationalität in dem Vielvölkerstaat. Wie wir alle wissen, hat in die­sem selbstzerfleischenden Bürgerkrieg jede ethnische Gruppe mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln um ein Stückchen Land gekämpft und versucht, sich so weit wie möglich von den anderen abzugrenzen. Jetzt davon zu sprechen: Roma gehören in die Nachfolge­staaten, ist paradox.“(1) Ihre Häuser und Geschäfte wurden in diesen Bürgerkriegen angezündet, ihr Hab und Gut wurde gestohlen und viele flohen in den 1990er Jahren unter anderem in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Menschen mussten damals um ihr Leben fürchten und sind nach den Staatsgründungen natürlich aufgrund des Rassismus und im Speziellen dem Antiromaismus von den neuen Verwaltungsbehörden weggeschickt worden. De facto wurden sie staatenlos und sind das seit nunmehr fast 20 Jahren.

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Wichtiger Teilerfolg: Familie Bekir hat eine Duldung bis über ihren Antrag auf Bleiberecht entschieden ist!

Wir haben einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Die Landesdirektion Sachsen hat diese Woche zugesichert, Familie Bekir nicht abzuschieben, bis über ihren Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland entschieden ist. Damit können sich Sami Bekir und seine sich noch hier befindenden Kinder wieder frei auf der Straße bewegen, ohne die permanente Angst, gefunden und abgeschoben zu werden.

In ihre alte Wohnung können sie trotzdem nicht zurück, sondern sie sind einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen und eine eine Duldung ist auch alles andere als ein sicherer Aufenthaltsstatus, aber immerhin können die Kinder wieder in die Schule gehen und ein mehr oder weniger normales Leben führen.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass über die Anträge auf Bleiberecht möglichst bald positiv entschieden wird und Azbije Kamberovik mit den restlichen Kindern endlich aus Mazedonien zurückkehren kann.

Der Rechtsanwalt, die Unterstützung in Mazedonien und hier – kosten natürlich weiterhing Geld. Wir sind dafür dringend auf Spenden angewiesen und freuen uns über jeden Beitrag:

Spendenkonto:
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Stichwort: Familie Bekir

Kinder dürfen oft bleiben, können aber in „Einzelfällen“ in Abschiebehaft kommen

Was passiert in Sachsen mit asylsuchenden Kindern und Jugendlichen, die schon mehrere Jahre hier leben, in die Schule gegangen sind, fließend deutsch sprechen und ihr angebliches Herkunftsland noch nie gesehen haben? Juliane Nagel* hat gestern die Antwort auf ihre Frage an Innenminister Markus Ulbig bekommen, wie die Situation von geflüchteten Kindern seit der Neubestimmung des Bleiberechts umgesetzt wird.

Sie hatte u.a. nach der Anzahl positiv und negativ beschiedener Anträge auf Aufenthalt „Kinder dürfen oft bleiben, können aber in „Einzelfällen“ in Abschiebehaft kommen“ weiterlesen

Familie Bekir/Kamberovik auf Deutschlandradio Kultur und im Neuen Deutschland

Am 20. Juni 2016 erschienen ein Radiobeitrag zur Situation der Familie Bekir/Kamberovik auf Deutschlandradio Kultur und ein Artikel im Neuen Deutschland.
In der Magazinsendung „Zeitfragen. Politik und Soziales“ hört ihr im vierminütigen Beitrag Nachts wurde meine Frau abgeschoben – Asylrecht in Deutschland von Arlette Ndakoze Sami Bekir und den Rechtsanwalt Oliver Nießing, letzterer auch mit einem generellen Statement zum Asylrecht.
Im Artikel Ein «Fahrendes Volk» für die Sachsen. Stigmatisierende Spezialdatei für Sinti und Roma? beschreibt Peter Nowak die Datensammelwut der sächsischen Polizei nach diskriminierenden Kriterien à la »wechselt häufig Aufenthaltsort« sowie »mobile ethnische Minderheit (MEM)« und skizziert im letzten Absatz die Situation der abgeschobenen Azbije Kamberovik sowie die von Sami Bekir. Der Artikel ist hier ohne Bezahlschranke komplett lesbar.

Familie Bekir/Kamberovik in der Jungle World

Auch in der Jungle World erschien ein Artikel zur teilweisen Abschiebung der Familie Bekir/Kamberovik. Hier ist diese in den Kontext der Forderungen des Bundesinnenministers de Maiziére an die Länder, mehr Menschen abzuschieben. Obwohl Sachsens Innenminister Ulbig das Soll schon weit übererfüllt hat, kennt sein Abschiebe-Eifer keine Grenzen.

Erste Instanz gescheitert – Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab!

Nach der Abschiebung dreier seiner Kinder und deren Mutter reicht Sami Bekir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Bereits am nächsten Morgen erfährt er von der Ablehnung. Bekirs Gründe für den Antrag werden ignoriert. Die sächsische Justiz entscheidet offenbar nach politischen Vorgaben, der Rechtsstaat wird so ausgesetzt. Die Mutter und ihre Kinder befinden sich nach wie vor in Mazedonien.

Die vollständige Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats findest du hier.