Erste Instanz gescheitert – Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab!

Nach der Abschiebung dreier seiner Kinder und deren Mutter reicht Sami Bekir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Bereits am nächsten Morgen erfährt er von der Ablehnung. Bekirs Gründe für den Antrag werden ignoriert. Die sächsische Justiz entscheidet offenbar nach politischen Vorgaben, der Rechtsstaat wird so ausgesetzt. Die Mutter und ihre Kinder befinden sich nach wie vor in Mazedonien.

Die vollständige Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats findest du hier.