Wichtiger Teilerfolg: Familie Bekir hat eine Duldung bis über ihren Antrag auf Bleiberecht entschieden ist!

Wir haben einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Die Landesdirektion Sachsen hat diese Woche zugesichert, Familie Bekir nicht abzuschieben, bis über ihren Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland entschieden ist. Damit können sich Sami Bekir und seine sich noch hier befindenden Kinder wieder frei auf der Straße bewegen, ohne die permanente Angst, gefunden und abgeschoben zu werden.

In ihre alte Wohnung können sie trotzdem nicht zurück, sondern sie sind einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen und eine eine Duldung ist auch alles andere als ein sicherer Aufenthaltsstatus, aber immerhin können die Kinder wieder in die Schule gehen und ein mehr oder weniger normales Leben führen.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass über die Anträge auf Bleiberecht möglichst bald positiv entschieden wird und Azbije Kamberovik mit den restlichen Kindern endlich aus Mazedonien zurückkehren kann.

Der Rechtsanwalt, die Unterstützung in Mazedonien und hier – kosten natürlich weiterhing Geld. Wir sind dafür dringend auf Spenden angewiesen und freuen uns über jeden Beitrag:

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Stichwort: Familie Bekir

Erste Instanz gescheitert – Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab!

Nach der Abschiebung dreier seiner Kinder und deren Mutter reicht Sami Bekir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Bereits am nächsten Morgen erfährt er von der Ablehnung. Bekirs Gründe für den Antrag werden ignoriert. Die sächsische Justiz entscheidet offenbar nach politischen Vorgaben, der Rechtsstaat wird so ausgesetzt. Die Mutter und ihre Kinder befinden sich nach wie vor in Mazedonien.

Die vollständige Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats findest du hier.