Wenn der weiße Bus kommt
– Hintergründe einer Abschiebung in Sachsen
Der „weiße Bus“ ist ein Personentransportmittel der Polizei. Er holt Menschen ab, die abgeschoben werden sollen. In der Nacht des 25. Mai 2016 stand der Bus vor Sami Bekirs und Asbjie Kamberoviks Haus. Allerdings sollten nicht alle mitfahren. Nur Eldin, Elwin und Kimet, die drei jüngsten Kinder, und Asbjie. Die Fluglinie hatte sich geweigert eine „so große Familie“ mit zu nehmen. Seitens der Behörden war der Fall also klar. Sami und Asbije mussten getrennt werden. Und klar war auch, dass sie die kranke Frau und die drei kleinen Kinder zu erst schicken würden. Denn Sami Bekir lässt seine Frau und die kleinen Kinder nicht allein.
Diese Familientrennung ist nicht die einzige in Sachsen. In einem anderen Fall wurde eine Mutter ausschließlich wegen der sogenannten Dublin-Regelung nach Polen abgeschoben. Eines ihrer Kinder blieb hier, da es sich zu diesem Zeitpunkt in der Schule befand. In einer kleinen Anfrage zum Ablauf des Vollzuges der Abschiebung antwortet die Sächsische Landesregierung: „Mit Bescheid vom 29. März 2016 beauftragte die Zentrale Ausländerbehörde den Polizeivollzugsdienst, die Abschiebu ist diese nicht die einzigeng der Familie zu vollziehen. Dabei bestand grundsätzlich das Ziel, die Abschiebung der Familie … geschlossen zu vollziehen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte die Abschiebung auch unter Trennung der Familie erfolgen“ (Drs.-Nr. 6/5205).
Allein in diesem Jahr (Stand Juni 2016) wurden bereits zehn Familien auf diese Weise getrennt und es zeigt sich, dass die Sächsische Landesregierung eine spezielle Vorstellung von Familienzusammenführung hat, nach dem Motto: „schiebe einen Teil der Familie ab – der Rest geht dann von ganz allein“.